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Normale Version: URTEIL GEGEN RYANAIR - Ticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten
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Von Welt.de
Zitat:Schlappe für Ryanair: Die Bezahlung eines Flugtickets im Internet muss nach einem Gerichtsurteil auch ohne Gebühren für die Kartenzahlung möglich sein. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt, dass bei Europas größtem Billigflieger pro Gast und Strecke vier Euro Kreditkartengebühr verlangt werden.

Europas größter Billigflieger Ryanair darf von seinen Kunden bei der Online-Buchung keine Extra-Gebühren für die Zahlung mit Kredit- oder EC-Karten verlangen. Dies entschied das Kammergericht Berlin und gab so dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in weiten Teilen recht. Das Gericht erklärte damit die bisherige Bezahlpraxis von Ryanair für unzulässig. Die Airline kündigte umgehend Revision an.

Nach Darstellung des Verbraucherverbands, der gegen Ryanair geklagt hatte, stellte das Unternehmen seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug in Rechnung. Für den Einsatz einer EC-Karte habe die Gebühr 1,50 Euro betragen. Kunden hätten keine Möglichkeit gehabt, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. Einzig über die nach Ansicht der Verbraucherschützer kaum verbreitete Visa-Electron-Karte sei eine kostenlose Buchung möglich gewesen. Diese Karte funktioniert üblicherweise wie eine Bankkarte und ist nur gegen eine Jahresgebühr zwischen 40 und 100 Euro erhältlich.

Nach Ansicht der Berliner Richter ist eine echte Gegenleistung für die von Ryanair erhobenen Gebühren nicht ersichtlich. Nach den bisherigen Verfahren gebe es keine Möglichkeit für die Kunden, ihrer vertraglichen Zahlungsverpflichtung kostenfrei nachzukommen. Nach Einschätzung des vzbv bedeutet die Entscheidung für die Kunden einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet.

Ryanair will gegen das Urteil vorgehen, wie Unternehmenssprecherin Anja Seugling sagte. Laut Kammergericht hat die Airline noch bis Ende des Monats dafür Zeit. Die Sprecherin wehrte sich auch gegen die Darstellung, bei Ryanair seien kostenlose Buchungen überhaupt nicht möglich. Die vom vzbv als kaum verbreitet eingeschätzte Visa-Electron-Karte werde tatsächlich bereits von 20 Prozent der Passagiere genutzt, erklärte sie.

Wegen undurchsichtiger Preisgestaltung haben die Verbraucherschützer schon länger ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Fluggesellschaften: Ryanair ist laut vzbv nicht die einzige Fluggesellschaft, die Kunden mit ihrer Preispolitik das Leben schwermacht. So würden viele Billigflieger mit Flugpreisen zum Taxitarif werben, doch am Ende müssten Passagiere oft mehr als das Doppelte zahlen – für die Gepäckaufgabe, die Ticketzahlung und selbst für das Check-in. „Damit muss endlich Schluss sein. Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teuer das angebotene Ticket ist“, forderte vzbv-Chef Gerd Billen.

Seit Mitte 2006 hat der Dachverband der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben bereits 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Rückenwind bekam er durch eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die im November 2008 in Kraft trat. Sie legt fest, dass der Endpreis für den Flug alle zwingenden Kosten enthalten muss. Zusatzkosten für Extraleistungen sind zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich darzustellen. Kostenrelevante Voreinstellungen bei der Buchung per Internet sind unzulässig. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin 23 U 243/08)

War bisher gängige Praxis mit den Kreditkartengebühren, aber wenn ich einen Flug mit RyanAi für 1 Euro bekomme, dann hat es mich bisher nicht weiter gestört. Bin mal gespannt, ob wir unsere Kreditkartenkosten erstattet bekommen für unsere für Oktober gebuchten Flüge!